Detailansicht Urteil
Zweckentfremdung einer Wohnung als Heimstätte
OVG Münster, AZ: 14 B 856/22, 24.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 5/18, 19.12.2018
-
AG München, AZ: 485 C 31869/13, 05.05.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 210/13, 08.01.2014
-
LG Berlin, AZ: 85 S 143/12, 25.06.2013
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 149/90, 19.07.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: wohnung kurz kurzzeitig angemietet zu miete wohnen arbeiten privat gewerblich öffentlich gewerbe unternehmen firma übergangsweise provisorisch Zeitmiete 180 tage halbes Jahr Genehmigung gemeinde konzept vermieter
Ähnliche Urteile
- Nur im Grundbuch eingetragener Eigentümer darf an der WEG-Versammlung teilnehmen / Bei Klage auf Verwaltungshandeln ist keine Vorbefassung erforderlich
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Beirat Makler Verwalter Nutzungsentschädigung Kündigung Telefonwerbung Beschluss Teilungserklärung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Tierhaltung Nachbarrecht Abmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Arzthaftung Wurzeln Jahresabrechnung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll Mietminderung Gemeinschaftseigentum Schimmel Abschleppen Garage Veränderung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Miete Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!