Detailansicht Urteil
"sale and rent back“- Geschäfte - ein Wucher?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 221/21, 16.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21, 14.07.2022
-
AG Duisburg-Hamborn, AZ: 7 C 35/22, 17.06.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 249/12, 24.01.2014
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 Ss-OWi 470/12, 16.10.2013
-
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 436/08, 22.04.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: wucher treu und glauben ausnutzen zwangslage geld raten zu hoch ausnutzen Knebeln Knebelvertrag ausbeuten kaufen verkaufen weiter benutzen mieten mietvertrag immobilie hau wohnung alt alter wagen auto pkw
Ähnliche Urteile
- Nur im Grundbuch eingetragener Eigentümer darf an der WEG-Versammlung teilnehmen / Bei Klage auf Verwaltungshandeln ist keine Vorbefassung erforderlich
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Wurzeln Kündigung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Arzthaftung Abmahnung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Veränderung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Beirat Mietminderung Garage Abschleppen Telefonwerbung Kurioses Teilungserklärung Schimmel Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Wirtschaftsplan Protokoll Einstimmigkeit Beschluss Treppenlift Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Miete Tierhaltung Makler Verwalter Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!