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Hammerschlag- und Leiterrecht berechtigt nicht zur Beseitigung eines Zauns auf einem nachbargrundstück
AG Siegburg, AZ: 124 C 151/15, 17.08.2017
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Eine Berechtigung des Nachbarn ergibt sich nicht aus dem von den Rechtsvorgängern geschlossenen gerichtlichen Vergleich. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein derartiger Vergleich immer nur inter partes wirken kann. Ungeachtet dessen hätte der Eigentümer das Grundstück jedenfalls aufgrund der mangelnden Eintragung in das Grundbuch gutgläubig und lastenfrei erworben.

Aus einem Hammerschlag- und Leiterrecht ergibt sich kein Recht, die Beseitigung eines Zauns auf einem Nachbargrundstück im Wege der Selbsthilfe vorzunehmen. Vielmehr muss man sich gegebenenfalls auf dem Klageweg einen Titel verschaffen und hiermit vollstrecken.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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