Detailansicht Urteil
Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
AG Tecklenburg, AZ: 13 C 171/20, 27.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 40/19, 25.11.2020
-
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 156/16, 13.10.2017
-
LG Berlin I, AZ: 65 S 400/15, 15.04.2016
-
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 11 C 545/13, 07.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mangel Mängel wesentlicher unwesentlicher geringfügiger
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Verwalter Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Wurzeln Wirtschaftsplan Miete Abmahnung Abschleppen Sondereigentum Schimmel Beirat Protokoll Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Beschluss Wohnungseigentümer Telefonwerbung Gegenabmahnung Makler Kündigung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Tierhaltung Teilungserklärung Treppenlift Kurioses Arzthaftung Verwaltungsbeirat Garage Mietminderung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
