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Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
KG Berlin, AZ: 1 Ss 515/06, 22.03.2007
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Bei einem niedrigeren Grad der Alkoholisierung (hier 0,41 mg/l) müssen die Urteilsgründe die als Anzeichen einer Fahrunsicherheit gewerteten Fahrfehler oder Auffälligkeiten nicht nur im Einzelnen näher feststellen, sondern auch deutlich machen, weshalb sie als alkoholbedingt eingestuft worden sind.

Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Fahrfehler handelt, die häufig auch nicht alkoholisierten Kraftfahrern unterlaufen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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