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Nutzung einer Eigentumswohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung mit kurzfristig wechselnder Vermietung
LG Bremen, AZ: 4 S 267/19, 12.05.2020
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Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist.

Die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung mit kurzfristig wechselnder Vermietung kann sich im Rahmen der durch die Teilungserklärung bestimmten Nutzung zu Wohnzwecken halten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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