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Teilnahme an WEG-Versammlung während Corona nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete?; § 24 WEG
AG Eutin, AZ: 29 C 43/21, 17.01.2023
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Die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung in der CoronaPandemie kann davon abhängig gemacht werden, das die Wohnungseigentümer eines der drei Merkmale „geimpft, genesen oder getestet“ erfüllen.

Es macht einen Unterschied, ob eine Terrasse mit einem Holzdeck belegt ist oder mit Steinplatten. Beides wirkt sich unterschiedlich akustisch aus, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass es sich bei der von den Klägern gewählten Terrassengestaltung um eine Art Holzmulde handelt, die sowohl ästhetisch als auch akustisch andere Wirkungen hat, als eine mit Steinplatten belegte Terrassenfläche.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop