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Verwalter darf für Beschränkung der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung werben, nicht aber die Teilnahme verweigern; § 23 WEG
AG Kassel, AZ: 800 C 2510/20, 28.01.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop COVID19 Pandemie Corona Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Teilnahmerechte
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- mehrheitlicher Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 WEG nur bei umfassender Vorbefasung auf einer Eigentümerversammlung möglich
- Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; §§ 23, 44 WEG
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