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Anfechtung einer Jahresabrechnung: Gesamtabrechnung und nicht die Abrechnungsspitze ist für den Streitwert maßgeblich; § 49 GKG
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 182/22, 28.09.2022
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist zutreffend und entspricht mittlerweile auch der einhelligen Rechtsprechung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Der Streitwert für eine Anfechtungsklage einer Jahresabrechnung bestimmt sich nach der Abrechnungsspitze; 49 GKG
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