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Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt auch für Sondernutzungsrecht
AG München, AZ: 485 C 16639/12, 15.10.2012
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VG Frankfurt (Oder), AZ: 5 K 1122/19, 20.06.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Herausgabeanspruch eigentümer Besitzer Recht zum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
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Ein Herausgabeanspruch von Gemeinschaftseigentum kann zwar auch von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, jedoch kann insoweit nur die Herausgabe an alle Miteigentümer verlangt werden. Dies war vorliegend aber nicht das Klageziel.
Die Geltendmachung von Besitzansprüchen dürfte an § 864 BGB scheitern.
Das Sondernutzungsrecht stellt nach überwiegender Auffassung auch kein eigentumsgleiches Recht dar, sondern eine schuldrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft.
Die richtige Anspruchsgrundlage wäre daher die Teilunsgerklärung, wo das Sondernutzungsrecht vereinbart wurde.