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Hundeverbot für Feriengäste in Eigentümergemeinschaft zulässig
AG Oldenburg (Holstein), AZ: 16 C 14/22, 07.11.2022
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1. Die auf einer seit Jahrzehnten bestehenden und niemals gerügten fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Nichteinladung einiger Stimmberechtigten führt nicht zu einer Nichtigkeit des Beschlusses.

Sie begründet auch keine Anfechtbarkeit des Beschlusses, wenn das Gericht ist davon überzeugt, dass sich dieser Mangel nicht auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

2. Den Wohnungseigentümern steht auch die Beschlusskompetenz zu, ein Hundeverbot für Feriengäste als Gebrauchsregelung im Wege eines Mehrheitsbeschlusses zu fassen. Eine Vereinbarung bedarf es lediglich für ein vollständiges Tierhaltungsverbot oder eine unbegrenzte Tierhaltungserlaubnis.

Eine Differenzierung zwischen Dauernutzern der Wohnungen und Feriengästen ist sachlich gerechtfertigt. Es ist gerichtsbekannt, dass Feriengäste sich eher häufiger nicht an die bestehenden Hausregeln halten und damit Störungen verursachen, als Dauernutzer der Wohnungen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Katzen Tierhaltungsverbot