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Kein Anspruch auf Durchquerung einer Sondernutzungsfläche
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 103/18, 07.11.2019
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Ein Wohnungseigentümer hat im Regelfall kein Betretungsrecht für Freiflächen an denen ein Sondernutzungsrecht besteht, um „gefangene“ Gemeinschaftsflächen nutzen zu können.

Es besteht in einem Falle, in welchem ein Sondernutzungsrecht ohne eine entsprechende Beschränkung entstanden ist, ein über § 14 Nr. 4 WEG hinausgehendes - insoweit der Gemeinschaft zustehendes - Betretungsrecht einzelner Eigentümer nicht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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