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Schadenersatzanspruch bei Verlust des Zentralschlüssels
AG Ludwigsburg, AZ: 8 C 3212/09, 13.04.2010
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Wird nach Beendigung eines Mietverhältnisses der Wohnungs-Zentralschlüssel nicht an den Vermieter zurückgegeben, so kann dieser nur dann einen Schadensersatzanspruch für den Austausch aller Schlösser geltend machen, wenn die Schlösser wegen der Gefahr des Missbrauchs mit dem nicht zurückgegebenen Schlüssel tatsächlich ausgetauscht werden.

Bei einem verlorenen Schlüssel und der damit einhergehenden Befürchtung, dass mit dem verloren gegangenen Schlüssel Missbrauch betrieben werden könne, erleidet die Mietsache keine Wertminderung, sodass bei dem Austausch der Schließanlage nicht auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages durch abstrakte Schadensberechnung Schadensersatz gewährt werden kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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