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Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?
LG Dortmund, AZ: 1 S 26/23, 19.09.2023
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Selbst wenn der Verwalter die ihm in § 27 Abs. 1 WEG eingeräumten Entscheidungsbefugnisse überschreitet und ohne Beschluss eine Klage einreicht, lässt dies seine Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis gegenüber Dritten oder Wohnungseigentümern unberührt.

Das Dach einer Garage ist weder zum Lagern, noch zur Nutzung gewidmet oder vorgesehen, da durch eine anderweitige Nutzung als zu Zwecken der Instandsetzung- oder Instandhaltung die Dachkonstruktion beschädigt werden kann. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob einem Eigentümer Sondereigentum an der Garage zusteht.

Für die WE-Gemeinschaft besteht auch keine Duldungspflicht. Die WE-Gemeinschaft ist nach der Verkehrsanschauung beeinträchtigt, da es sich bei typisierender Betrachtungsweise nicht nur um hypothetische Risiken handelt. Für die WE-Gemeinschaft ergibt sich aus der Nutzung des Daches als Lager- und Aufenthaltsfläche eine nicht unerhebliche Gefahr von Schäden am Garagendach. Auch das Betreten von Personen beeinträchtigt die Klägerin, da durch diese Nutzung erhöhte VerkehrssicherungspfIichten zu beachten sind, damit niemand von dem Dach herunterstürzen kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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