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Ist der Hinweis „kein Unfall während der Besitzzeit“ und fehlender Angabe zu kurzer Besitzzeit eine arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenverkauf?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 201/22, 19.07.2023
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Falls das Berufungsgericht die Revision zulässt oder das Berufungsurteil der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt, müssen die faktischen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil oder, im Falle von § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO, aus dem Sitzungsprotokoll so erschlossen werden, dass eine Überprüfung im Rahmen der Revision möglich ist.

Zusätzlich sollte das Berufungsurteil erkennen lassen, von welchem Standpunkt aus das Berufungsgericht seine Entscheidung getroffen hat. Außerdem müssen die im Berufungsverfahren gestellten Anträge der Parteien zumindest inhaltlich verständlich sein.

Es liegt keine vorsätzliche Täuschung seitens eines Fahrzeugverkäufers vor, wenn er behauptet, während seiner Eigentumszeit sei das Fahrzeug unfallfrei gewesen, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug nur wenige Tage vor dem Verkauf erworben hat und es lediglich für eine kurze Probefahrt genutzt wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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