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Ist der Hinweis „kein Unfall während der Besitzzeit“ und fehlender Angabe zu kurzer Besitzzeit eine arglistige Täuschung beim Gebrauchtwagenverkauf?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 201/22, 19.07.2023
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Keywords: Berufungsgericht Entscheidung Beschluss Berufungskammer Urteil Anspruch Rückzahlung Forderung Erstattung Recht auf Rückzahlung § 812 Abs. 1 BGB Paragraph 812 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz § 812 Abs. 1 Rückgewährschuldverhältnis Rückübertragungsverhältnis Verpflichtung zur Rückgabe Gesetzlicher Rücktritt § 437 BGB Gesetzlich bedingter Rückzug Rechtsgemäßer Widerruf nach § 437 BGB Haftungsausschluss § 444 BGB Befreiung von der Haftung nach § 444 BGB Ausschluss der Verantwortlichkeit gemäß § 444 BGB Arglistiges Täuschung Betrug Unfallfahrzeug Verschweigen Vorsätzliches Verschweigen Täuschendes Verheimlichen Privatkauf Aufklärungspflicht Privatverkauf Informationspflicht Nichtgewerblicher Kaufklärungspflicht Zulässige Revision Erlaubte Überprüfung Statthaftige Rechtsmittel Statthaftigkeit Revision Rechtliche Zulässigkeit der Revision Zulässigkeit der Rechtsmittelprüfung Mangelnde Darstellung Urteilsgründe Unzureichende Wiedergabe der Gründe für das Urteil Unvollständige Erläuterung der Urteilsbegründung Berufungsurteil Erfolg Appellationsurteil positiv Berufungskammerentscheidung erfolgreich § 540 Abs. 1 ZPO Paragraph 540 Absatz 1 Zivilprozessordnung Gesetz § 540 Abs. 1 ZPO Tatsächliche Feststellungen Konkrete Erkenntnisse Faktische Feststellungen Verfahrensmangel Prozessfehler Fehler im Verfahren Revisionsrechtliche Nachprüfung Überprüfung im Revisionsverfahren Rechtliche Kontrolle in der Revision Aufhebung und Zurückverweisung Aufgehoben und zurückverwiesen Annullierung und Rückverweisung Parteivorbringen Berufungsverfahren Argumentation der Parteien in der Berufung Standpunkt der Parteien im Appellationsprozess Fallgestaltung Vergleichbare Situation Ähnliche Fallkonstellation Situation mit vergleichbaren Merkmalen
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