Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer müssen über die Haftungsrisken bei der Kreditaufnahme der Gemeinschaft vor Beschlussfassung unmfassend informiert werden / Sondervergütung für Zensus?; §§ 9a, 16, 28 WEG
LG Bremen, AZ: 4 S 156/22, 04.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Vor der Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme wegen des in die Zukunft verlagerten Risikos der Zahlungsunfähigkeit einzelner Wohnungseigentümer die im Innenverhältnis immer bestehende Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer muss eine entsprechende Unterrichtung der Wohnungseigentümer in dem Protokoll der Eigentümerversammlung dokumentiert werden.

Im Innenverhältnis gibt es grundsätzlich eine unbegrenzte Nachschusspflicht. Das bedeutet, dass die Eigentümer im Innenverhältnis eben nicht nur im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft haften.

Gibt es Zahlungsausfälle, weil ein Wohnungseigentümer nicht in der Lage ist, das Darlehen zu bedienen, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden.

2. Die Wohnungseigentümer können mit Mehrheitsbeschluss der Hausverwaltung für den Mehraufwand durch den Zensus eine zusätzliche Vergütung zuerkennen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Darlehen gemeinschaft Kredit HAFTUNG Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop