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Whirlpool-Verlosung auf Social-Media als unlautere Werbung?
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 270/19, 20.08.2020
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Bewertungen auf Social-Media-Plattform können unlauter sein, wenn diese als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden.

Äußerungen Dritter wirken in der Werbung objektiv und werden daher im Allgemeinen höher bewertet als eigene Äußerungen des Werbenden. Die Werbung mit bezahlten Empfehlungen ist daher unzulässig. Ein Kunde, der eine Empfehlung ausspricht, muss in seinem Urteil frei und unabhängig sein.

Ein zu Unrecht erzeugter Anschein der Objektivität ist irreführend. Eine Ausnahme gilt nur für Empfehlungen Prominenter in der Werbung, da der Verkehr weiß, dass der bekannte Name nicht unentgeltlich verwendet werden darf.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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