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Anspruchsmindernde Anrechung der Betriebsgefahr auf Seiten des Leasinggebers?
OLG München, AZ: 10 U 2602/16, 28.10.2016
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Ist der Betriebsinhaber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs und ist das Fahrzeug unter vertraglicher Übernahme der Halterpflichten auf einen angestellten Mitarbeiter zugelassen, der das Fahrzeug ausschließlich benutzt, so ist der Betriebsinhaber nicht Fahrzeughalter und daher zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall nicht aktivlegitimiert.

Eine anspruchsmindernde Anrechung der Betriebsgefahr auf Seiten des Leasinggebers kommt im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche wegen unfallbedingter Verletzung des Eigentums am Leasingfahrzeug aus § 823 BGB oder § 7 StVG nicht in Betracht, da es hierfür keine Zurechnungsnorm gibt.
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