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Hundhaltungsverbot-Beschluss: Rechtsmissbrauchs wegen drohender Gesundheitsgefährdung für eine Miteigentümerin, für die eine Haustierhaltung aus therapeutischen Gründen notwendig ist
OLG Hamm, AZ: 15 W 507/04, 24.02.2005
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Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, durch den für den Fall der Nichtbefolgung der Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten eine gerichtliche Inanspruchnahme angekündigt wird, kann regelmäßig nicht als konstitutive Festlegung einer entsprechenden Verpflichtung des von der Aufforderung betroffenen Wohnungseigentümers ausgelegt werden.

Ein nicht angefochtener Beschluss der Eigentümerversammlung, durch den ein umfassendes Hundehaltungsverbot angeordnet worden ist, ist wirksam.

Bei der Abwägung, ob die Durchsetzung eines Hundehaltungsverbots gegen Treu und Glauben verstößt (§ 242 BGB), ist das Interesse der Wohnungseigentümer, einer Verwässerung des Verbots entgegenzuwirken, angemessen zu berücksichtigen. Einer geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigung der von dem Verbot betroffenen Miteigentümerin muss durch nähere tatsächliche Ermittlungen nachgegangen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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