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Wohnungseigentümerbeschluss über absolutes Musizierverbot
OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 48/95, 07.09.1998
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht gehindert, einen isolierten Beschluss über die Zeiten eines absoluten Musizierverbots (unabhängig davon, ob die Musikausübung andere stört oder nicht) zu fassen, ohne die Musikausübung in der übrigen Zeit zu regeln (sogenannte Erlaubniszeiten).

Hat ein Wohnungseigentümer einen gerichtlichen Antrag auf positive Regelung der Dauer des zulässigen Musizierens gestellt, so entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, wenn die Wohnungseigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss faßt. Dies gilt auch dann, wenn der Beschluss angefochten worden und hierüber noch nicht entschieden worden ist. Der Antragsteller kann in diesem Falle (unter Beibehaltung seines Regelungsantrags) zur Beschlussanfechtung übergehen, solange das Verfahren noch in der Tatsacheninstanz anhängig ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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