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Wohnraummiete: Kündigung wegen unerlaubter Tierhaltung; Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung
AG Bühl, AZ: 3 C 42/10, 14.01.2011
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Bei der Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses aufgrund einer Vielzahl von dem Mieter vorgeworfenen Pflichtverletzungen ist es unerlässlich, dass die einzelnen Pflichtverletzungen in der Kündigungserklärung konkretisiert werden.

Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses durch den Vermieter wegen unerlaubter Tierhaltung.

Zu den Voraussetzungen der Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum in eine ordentliche Kündigung.

Trotz der Weigerung eines Mieters, seinen schwer kranken Hund aus der Wohnung zu entfernen, kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar sein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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