Detailansicht Urteil
Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
LG Dortmund, AZ: 1 S 62/24, 03.12.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Unna, AZ: 18 C 23/23, 16.01.2024
-
LG München I, AZ: 1 S 3566/23, 13.12.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
-
LG München I, AZ: 36 S 613/22 WEG, 22.09.2022
-
AG Ludwigshafen am Rhein, AZ: 2p C 88/21, 26.01.2022
Ähnliche Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/23, 09.02.2024
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/21, 21.07.2023
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Jahresabrechnung Kündigung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Garage Arzthaftung Veränderung Telefonwerbung Nachbarrecht Protokoll Sondereigentum Einstimmigkeit Beschluss Tierhaltung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Schimmel Eigentümerversammlung Makler Treppenlift Wurzeln Teilungserklärung Mietminderung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Abschleppen Eigenbedarfskündigung Beirat Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Miete Abmahnung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dies führt zu zwar Rechtsunsicherheiten, da keine sichere rechtliche Bewertung mehr möglich ist, berücksichtigt aber das Interesse der juristisch nicht geschulten GdWE an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, auch wenn es aufgrund der Einfallentscheidung zu abweichenden Entscheidungen in der Rechtsprechung führen und das Prozessrisiko erhöhen wird.
Überraschend ist, dass das LG Dortmund die Möglichkeit der freien Farbgestaltung über § 20 Abs. 4 WEG begrenzen will. Die bisherige Tendenz in der Rechtsprechung und Literatur gehen eher dahin, die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage eng zu fassen und farbliche Abweichungen gerade nicht von § 20 Abs. 4 WEG erfassen zu lassen. Insoweit bleibt abzuwarten, wie die Kammer sich positionieren wird, wenn diese Frage in einem konkreten Einzelfall zur Klärung ansteht.