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Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
LG Dortmund, AZ: 1 S 122/24, 25.02.2025
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 3/23, 09.11.2023
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AG Oberhausen, AZ: 334 C 2/23, 22.08.2023
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 68/22, 09.03.2023
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LG Dortmund, AZ: 1 S 64/22, 13.09.2022
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LG Dortmund, AZ: 1 S 172/21, 01.03.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Letztere Auffassung dürfte sicherlich zu weit gehen. Mittlerweile scheint sich die hier vom LG Dortmund vertretene Auffassung durchzusetzen, wie die Entscheidungen des LG Frankfurt Az. 2-13 S 3/23 oder des AG Oberhausen Az. 334 C 2/23 dokumentieren.
Jede andere Auffassung wäre auch nicht vermittelbar und würde den Vermögensbericht zu einem überflüssigen Appendix herabstufen, der seine Bedeutung, nämlich die Darstellung des Gemeinschaftsvermögens und die Überprüfung der Verwaltung mit dem Umgang von Gemeinschaftsgeldern nicht erfüllen könnte.