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Zur Zulässigkeit von einer über den früheren Zustand hinausgehenden Instandsetzung oder Instandhaltung, §§ 22 Abs. 2 S. 1; 22 Abs. 3, 21 As. 5 Nr. 2 WEG
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 182/12, 28.03.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das LG Saarbrücken hält sich an den Vorgaben der Entscheidung von BGH V ZR 224/11, wonach über die Instandsetzung hinausgehende Reparaturmaßnahmen nur dann zulässig sind, wenn die Neuerung eine technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 224/11, 14.12.2012
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LG Düsseldorf, AZ: 25 S 8/12, 06.06.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 82/10, 18.02.2011
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LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 438/10, 28.07.2010
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AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
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Keywords: Reparatur Instandhaltungsmassnahme Instandsetzungsmassnahme Instandhaltungsmaßnahme Instandsetzungsmaßnahme bauliche Veränderung Modernisierung Kosten Nutzen Rechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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