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Anfechtungsklage gegen Wohnungseigentümergemeinschaft hemmt die Anfechtungsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG nicht
LG Köln, AZ: 29 S 93/08, 12.02.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Wird die Revision nicht zugelassen, birgt eine fehlerhafte Parteibezeichnung ein erhebliches Risiko, wenn einzelne Landgerichte eine andere Auffassung als der BGH vertreten.
Von daher empfiehlt es sich in wohnugneigentumsrechtlichen Verfahren immer, die Passivlegitimation besonders sorgfältig zu prüpfen, um nach allen Rechtsauffassungen eine fristgerechte Klage einzureichen, ohne auf den Großmut des BGH hoffen zu müssen.