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Es gibt keine Pflicht der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung, den Empfehlungen des Beirats zu folgen; §§ 10 Abs. 4 S. 2, 16 Abs. 3, 23 Abs. 4, 27 Abs. 2, 29 Abs. 3, 46 WEG; 138 BGB
LG Berlin I, AZ: 55 S 170/12, 19.04.2013
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