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"Salvatorischer Beschluss" ist unwirksam / WEG-Versammlung kann Beirat mit umfassenden Vollmachten bei der Verwalterauswahl und dem Abschluss des Verwalterbertrages austatten; §§ 26, 27, 29 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/13, 31.10.2013
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LG Rostock, AZ: 1 S 290/12, 27.06.2013
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LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
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OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 520/10, 20.12.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Eigentümer Wohnungseigentümer Verwalterwahl Verwaltervertrag Abschluss vollmacht freies Ermessen drei Angebote Vergleichsangebote Beiratswahl Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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Die Rechtsauffassung des Amtsgerichts zur Neuwahl eines Verwalters überzeugt nicht. Seit der Entscheidung des BGH (V ZR 96/10) ist allgemein anerkannt, das mehrere, in der Regel drei Vergleichsangebote einzuholen und der Eigentümerversammlung vorzulegen sind.
Zweifelhaft ist auch die Auffassung des Amtsgerichts, wonach der Beirat nicht nur eine Vorauswahl des zu wählenden Neu-Verwalters treffen darf, sondern auch noch eine umfassende Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrages erhält.
Insoweit sei auf die gegenteilige Rechtsauffassung des OLG Hamm (I-15 Wx 520/10) und des OLG Frankfurt (20 W 169/07) verwiesen.
Das Amtsgericht hat verkannt, dass alle wesentlichen Entscheidungen von der Eigentümergemeinschaft selber getroffen werden müssen und nicht deligiert werden können.