Neuste Urteile
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie besteht ein Anspruch der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen und es ist unzulässig, Versammlungen dahingehend zu beschränken, dass lediglich eine Teilnahme einzelner Personen gewährleistet wird und die übrigen Eigentümer Vollmachten zu erteilen haben oder gar von Vornherein lediglich zu sog. Vertreterversammlungen geladen wird, bei denen sich die Eigentümer nur (üblicherweise vom Verwalter) vertreten lassen können.
AG Bochum, AZ: 95 C 23/22, 14.03.2023
Die Gemeinschaft hat eine Beschlusskompetenz über ein Hundehaltungsverbot zu entscheiden.
Daher entspricht ein grundsätzliches Verbot der Hundehaltung ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn zugleich sichergestellt ist, dass im Einzelfall eine Hundehaltung gleichwohl gestattet ist, wenn hierfür ein besonderes Interesse vorliegt.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 89/21, 09.03.2023
Ein Wohnungseigentümer, der in Kenntnis der Rechtsprechung wiederholt Eigentümerversammlungen einberuft, obwohl er dazu nicht berechtigt berechtigt ist, mißachtet systemmatisch die Regeln des WEG.
Alle auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse sind nichtig, ohne dass es noch auf eine Kausalität ankommt.
LG Dortmund, AZ: 1 S 196/22, 03.03.2023
Angehörige können Dritten das Abstellen von Kerzen auf dem Grab des Verstorbenen nicht verbieten, es sei denn, ein entsprechender Wille des Verstorbenen ist ermittelbar. Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei der klagenden Partei.
AG Bottrop, AZ: 8 C 173/21, 23.02.2023
Die Umdeutung der nicht mehr zulässigen Genehmigung der Jahresabrechnung in einen Beschluss über die Anpassung der Vorschüsse und die Anforderung von Nachschüssen ist nicht zulässig.
Dass die Eigentümer ohne beschlossenen Wirtschaftsplan "freiwillig" Zahlungen an die Gemeinschaften leisteten, ändert nichts daran, dass nach § 28 Abs. 2 WEG nicht über die geleisteten, sondern über die nach § 28 Abs. 1 WEG geschuldeten Vorschüsse abzurechnen ist.
Beschlüsse über eine Beschlussfassung im vereinfachten schriftlichen Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 2 WEG sind nicht isoliert anfechtbar.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 79/22, 16.02.2023
Soweit ein Eigentümer begehrt, ihm Einsicht in alle Buchhaltungsunterlagen des Jahres 2019 zu gewähren, ist der Klageantrag hinreichend bestimmt.
Ein Wohnungseigentümer hat das Recht, die Originalunterlagen einzusehen. Er muss sich nicht auf Kopien verweisen lassen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 39/22, 16.02.2023
Einer Eigenbedarfskündigung sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben.
Die Personen müssen nicht namentlich benannt werden, jedoch müssen diese eindeutig identifizierbar sein.
Dies ist nicht der Fall, wenn der Vermieter mehrere Kinder besitzt und sich aus dem Kündigungsschreiben nicht ergibt, für welches Kind der Eigenbedarf angemeldet wird.
LG Berlin, AZ: 67 S 288/22, 14.02.2023
§ 20 Abs. 4 soll nicht dem veränderungswilligen Eigentümer unterstützen, sondern stellt im Gegenteil eine Veränderungssperre dar, wann eine bauliche Umgestaltung keinesfalls erfolgen darf.
Eine Solaranlage ist nicht ein Annex zur privilegierten EMobilität (Wall-Box) gem. § 20 Abs. 2 WEG.
AG Konstanz, AZ: 4 C 425/22, 09.02.2023