Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 101 - 120 von 148
Der Vermieter ist berechtigt, aufgrund der andauernden unpünktlichen Mietzahlung seitens des Mieters, nach bereits erfolgter Abmahnung, diesem das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/10, 01.06.2011
Die Abgrenzung zwischen zulässigem Multi – Level – Marketing (Strukturvertrieb) und unzulässiger progressiver Kundenwerbung ist demnach nur durch eine Gesamtbetrachtung des Vergütungssystems möglich. Es kommt darauf an, ob dessen Ausgestaltung in erster Linie dem Waren(ab)verkauf dient oder ob es typischerweise („nach Art dieser Werbung“) darauf zielt, neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 286/10, 19.05.2011
Zwar sind wiederkehrende Vertragsverletzungen des Mieters nicht schon deshalb in einem milderen Licht zu sehen, weil der Vermieter sie zunächst hinnimmt, ohne den Mieter alsbald abzumahnen. Anders verhält es sich aber dann, wenn der Vermieter ein wiederkehrendes vertragswidriges Verhalten des Mieters über Jahre oder gar Jahrzehnte widerspruchslos hinnimmt.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 191/10, 04.05.2011
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich gem. § 8 IV UWG, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 175/10, 20.02.2011
Die Bestimmung des § 2 PAngV stellt unzweifelhaft eine Marktverhaltensregelung dar. Sie ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Sie soll insbesondere durch die geforderte Grundpreisangabe Preisvergleichsmöglichkeiten für die Verbraucher erleichtern.

Es kommt hinzu, dass die Verletzung der Informationspflicht zugleich eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a Abs. 2, 4 UWG darstellt.
OLG Hamm, AZ: I-U 70/11, 09.02.2011
Bei der Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses aufgrund einer Vielzahl von dem Mieter vorgeworfenen Pflichtverletzungen ist es unerlässlich, dass die einzelnen Pflichtverletzungen in der Kündigungserklärung konkretisiert werden.
AG Bühl, AZ: 3 C 42/10, 14.01.2011
Das LG Bochum hat in einem besonderem Fall die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenamahnung festgestellt.

Im vorliegenden Fall war allerdings schriftsätzlich ausführlich dargelegt worden, dass man die Abmahnung nicht weiter verfolgen werde, wenn der Gegner seinerseits auf Durchsetzung seiner Ansprüche verzichte. Also stellte das LG Bochum fest, dass die Gegenabmahnung ausschließlich Kosten vermeiden sollte.
LG Bochum, AZ: 12 O 162/10, 16.11.2010
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern auf den Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichtet, so dass § 174 BGB keine Anwendung findet.
OLG Celle, AZ: 13 U 34/10, 02.09.2010
Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer den Dienst-PC zur exzessiven Privatnutzung verwendet.
LAG Hannover, AZ: 12 Sa 875/09, 31.05.2010
Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
Ein Vermieter darf die fristlose Kündigung aussprechen, wenn es trotz Abmahnung immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter aufgrund von nächtlicher Ruhestörung kommt. Ein Festhalten am Mietvertrag ist für ihn unter diesen Umständen unzumutbar.
Auf eine Krankheit des Mieters oder auf die lange Dauer des Mietverhältnisses muss dabei keine Rücksicht genommen werden.
LG Berlin I, AZ: 67 S 382/09, 11.02.2010
Eines wirksamen Beschlusses gemäß § 18 Abs. 3 WEG bedarf es bei einer aus nur zwei Mitgliedern bestehenden Eigentümergemeinschaft nicht. Ein Anspruch auf Veräußerung scheidet aus, wenn der klagende Wohnungseigentümer ebenso gegen seine Pflichten wie der beklagte Eigentümer verstößt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/09, 22.01.2010
Kündigt ein Mieter fristlos weil erhebliche Gesundheitsgefahr besteht, muss er die Kündigung vorher ankündigen, sonst ist sie unwirksam.
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 74/09, 14.01.2010
Das bewusste Verbreiten wahrheitswidriger Behauptungen oder Verbreiten von Gerüchten über die Geschäftsentwicklung des Arbeitgebers kann ein wichtiger Grund zur Kündigung sein,
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 534/08, 10.12.2009
Eine Anspruchsgrundlage wie § 12 I 2 UWG, der wegen der Ausgestaltung der Abmahnung als Vorstufe der vorgerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs auch analog nicht anwendbar ist, existiert bei einer „Gegenabmahnung“ einer unberechtigten Abmahnung nicht.
OLG Hamm, AZ: 4 U 149/09, 03.12.2009
Steht der Umfang der Prozessaktivität (130 in wenigen Monaten) eines Abmahnenden in einem unausgewogenen Verhältnis zu dem Umfang seines eigentlichen Geschäfts (2.000,00 € Umsatz/Monat) , spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es mit der Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG nicht um die Verfolgung der wirklich in seinem Geschäftstätigkeit beeinträchtigenden unlauteren Verhaltens geht, sondern um die Generierung von Ansprüchen auf Ersatz von Abmahnkosten und Anwaltsgebühren.

Allein die Tatsache, dass der Abmahnende im Internet für den Absatz derartiger Produkte wirbt, genügt für die Glaubhaftmachung nicht.
OLG Brandenburg, AZ: 6 W 93/09, 22.09.2009
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
OLG Düsseldorf, AZ: I-20 U 253/08, 11.08.2009
Die genaue Bezeichnung eines Fehlverhaltens erfordert, dass der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt konkret darlegt und, dass er konkret erklärt, aus welchem Grund er das Verhalten des Arbeitnehmers für pflichtwidrig hält.
LAG Düsseldorf, AZ: 9 Sa 194/09, 24.07.2009
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen , wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nur seine Arbeitsleistung vorenthält.
LAG Frankfurt am Main, AZ: 6 Sa 1593/08, 01.04.2009
Das Beschriften einer Toilettenwand in einem Betrieb mit juden- und türkenfeindlichen Äußerungen ist an sich geeignet einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.
LAG Stuttgart, AZ: 2 Sa 94/08, 25.03.2009
Rückwärts Vorwärts