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Ein Wohnungseigentümer darf ohne Beschluss oder Vereinbarung nicht auf der Gemeinschaftsfläche parken.

Ein mit einer Pkwplane abgedecktes, geparktes Fahrzeug im Vorgarten und auf dem Bürgersteig widerspricht den optisch zumutbaren Belangen der weiteren Wohnungseigentümer.

Ein Beseitigungsanspruch besteht auch als Wiederherstellungsanspruch bezüglich des früheren Zustandes und der am gemeinschaftlichen Eigentum angerichteten Schäden, wie zB zur Befestigung hergestellte Bohrlöcher.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 12 C 624/21, 11.05.2023
Durch das regelmäßige Füttern von Vögeln aus dem Fenster der Wohnung heraus wird das gemeinschaftliche Eigentum i.S.v. § 1004 BGB beeinträchtigt.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten zur Beseitigung des Vogelkots aus § 823 I BGB.
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 71/21, 06.04.2023
Ein Wohnungseigentümer kann einen bereit im Oktober 2020 rechthängigen Beseitigungsanspruch einer baulichen Veränderung auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 weiterfolgen.

Das Nichterheben von Einwänden gegen eine angekündigte bauliche Veränderung stellt noch keine Zustimmung dar.

Ein Geräteschuppen mit einer Breite von 2,65 m, einer Höhe von 1,85 m und einer Tiefe von schätzungsweise zumindest 2,00 m verändert in seiner konkreten Gestaltung den optischen Gesamteindruck des Gemeinschaftseigentums erheblich.

Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Wiederholungsgefahr wird durch die vorherigen unzulässigen baulichen Veränderungen der Beklagten indiziert. Es ist nicht entscheidend, dass die Beklagte derzeit weder eine konkrete weitere Maßnahme angekündigt noch eine Baugenehmigung hierfür beantragt hat.
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/21, 28.03.2023
Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen, ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen.

Es ist einem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten, die Verwirklichung eines weiteren Schadenfalles verbunden mit dem Eintritt von Abwasser aus der Kanalisation in ihre Wohnung abzuwarten, selbst wenn der Eintritt eines Schadens nicht überwiegend wahrscheinlich sein sollte.
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/22, 07.02.2023
Der Verwalter verfügt gem. § 9b Abs. 1 S. I WEG über eine umfassende, nach außen unbeschränkte gesetzliche Vertretungsmacht, die ihn unabhängig von Beschlüssen der Eigentümer berechtigt, eigenständig Prozesse für die WEG zu führen.

Das Lagern von Gegenständen gehört nicht zum erlaubten Gebrauch eines Garagendaches. Denn dabei handelt es sich nicht um eine der Beschaffenheit eines Garagendaches gemäße Nutzung.

(nicht rechtskräftig)
AG Bottrop, AZ: 20 C 15/22, 02.02.2023
Aus der Verjährung des werkvertraglichen Erfüllungsanspruchs im Bauträgervertrag folgt nicht notwendig auch eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche, die erst mit der Abnahme beginnt. ?
OLG Schleswig, AZ: 1 U 42/21, 18.11.2022
Ein Betretungsrecht ist zu bejahen, wenn nach eigenmächtigen Maßnahmen des Sondereigentümers am Gemeinschaftseigentum festgestellt werden soll, ob die Maßnahme fachgerecht erfolgte und das Gemeinschaftseigentum in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Es obliegt dem Verband und nicht dem Beklagten nachzuweisen, dass etwaige Baumaßnahmen in seiner Einheit "konform" sind. Der Verband kann lediglich Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen verlangen, um sodann im Anschluss selbst zu prüfen, obs das gemeinschaftliche Eigentum davon (nachteilig) betroffen ist
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 31/21, 11.11.2022
Eine Vergemeinschaftung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss wird durch § 9a Abs. 2 WEG nicht ausgeschlossen.

Die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergibt sich in der Sache unverändert aufgrund der Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum sowie der in § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG geregelten Pflicht zu dessen Erhaltung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 213/21, 11.11.2022
Erwirbt die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Wohnungs- oder Teileigentum, zählt dies nicht zum Gemeinschaftseigentum, sondern zum Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1, S. 3 WEG nicht anwendbar ist. Die Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens.
LG München I, AZ: 36 S 6500/22, 08.11.2022
Zwar begründet § 20 Abs. 2 WEG nur Ansprüche auf Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. Gleichwohl folgt aus dem Rechtsgedanken des § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG und dem Gemeinschaftsverhältnis, dass auch dem privilegierten Zweck dienende Eingriffe in das Sondereigentum zu dulden sind, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 22/22, 13.10.2022
Zu den von Amts wegen zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzung der ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, und zwar auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.

Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, dass in Altverfahren bei Klagen auf Beseitigung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum in analoger Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG die Prozessführungsbefugnis des Klägers so lange weiter besteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu Kenntnis gebracht wird.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 95/21, 06.10.2022
Eine Instandsetzungsregelung ist nichtig, wenn sie tragende Gebäudeteile (hier: Außenwand) erfassen, da sie nach § 5 Abs. 2 WEG zwingendes Gemeinschaftseigentum sind.

Die bestehende Regelung der Teilungserklärung kann aber nach § 140 BGB in eine Regelung über die Kostentragung umzudeuten sein.
AG Köln, AZ: 215 C 60/21, 18.07.2022
Eine Sonderumlage ohne geeignete Schätzgrundlage widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Ein Beschluss, der Regelungen enthält, die auch für einen Sondernachfolger gelten sollen, ist wie eine Grundbucheintragung auszulegen.

Um eine Ermessensentscheidung überhaupt der gerichtlichen Überprüfung auf Ermessensfehler zugänglich zu machen, sind tragende Erwägungen in das Protokoll der Eigentümerversammlung aufzunehmen.

Ist nicht ersichtlich, welchen konkreten Sanierungsbedarf das Gemeinschaftseigentum aufweist, kann die Maßnahme nicht durch Umlaufbeschluss mehrheitlich beschlossen werden; § 23 Abs. 3 WEG
AG Bochum, AZ: 94 C 2/22, 14.07.2022
Aus der Formulierung "Sollten Miteigentümer an der Versammlung zwingend teilnehmen wollen, weisen wird auf die Einhaltung der 3-G-Regelung hin und bitten darum, mit maximal 1 Person anwesend zu sein" geht vielmehr eindeutig und unmissverständlich hervor, dass eine persönliche Teilnahme an der Versammlung möglich ist.
LG Bremen, AZ: 4 S 93/22, 14.07.2022
Gemäß § 9a Abs. 2 WEG kann die Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Gemeinschaftseigentums
wiederhergestellt wird, wenn ein Wohnungseigentümer einen
Durchbruch in der Außenfassade zum Betrieb einer Dunstabzugshaube
geschaffen hat.
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 82/22, 13.07.2022
Zwar ist ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, gleichwohl vermittelt das Sondernutzungsrecht lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Selbst ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist wie jede andere Vereinbarung auch weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht.

§ 9a Abs. 2 WEG hat nicht nur materielle, sondern zugleich auch verfahrensrechtliche Wirkungen, da sie der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das alleinige Recht zur Prozessführung als gesetzlicher Prozessstandschafter verleiht.
VG Frankfurt (Oder), AZ: 5 K 1122/19, 20.06.2022
Eine im Gemeinschaftseigentum stehende Heizungsanlage muss sich grds. in einem dem Gemeinschafseigentum zugehörigen Raum befinden.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 292/20, 10.05.2022
Ergibt sich bei der Reparatur eines Daches, dass dieses komplett saniert werden muss, obwohl in einem zuvor von den Wohnungseigentümern einvernehmlich eingeholten Sachverständigengutachten kein akuter Bedarf einer Komplettsanierung festgestellt worden war, ist das Ermessen der Wohnungseigentümer auf eine vollständige Dachsanierung reduziert. Ein entspr. Wohnungseigentümerbeschluss ist wirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 165/21, 07.04.2022
Die Forderungen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums sind abtretbar. Abtretungsbefugt ist der Rechtsinhaber. Das sind die einzelnen Erwerber, nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Materiell sachbefugt (aktivlegitimiert) sind während der Dauer der Prozessstandschaft die einzelnen Wohnungseigentümer bzw. Erwerber.

Der Wohnungseigentümer kann seine Ansprüche allerdings an die Gemeinschaft abtreten, ein Beschluss zur Vergemeinschaftung reicht dafür nicht aus.
OLG Nürnberg, AZ: 2 U 2777/21, 30.03.2022
Eine etwaige Beschädigung des Treppenhauses einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Beklagte oder von ihr beauftragte Personen führen zu einem Schadensersatzanspruch, den gemäß § 9 a Abs. 2 WEG n.F. nur die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem ehemaligen Mieter einer Eigentumswohnung geltend machen kann.
AG München, AZ: 414 C 22283/20, 26.03.2022
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