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Schonfristzahlung gem. § 569 III Nr. 2 BGB macht auch die hilfsweise ordentlich erteilte Kündigung unwirksam
LG Berlin, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
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Keywords: Kündigung Mietrückstand Geld nachgezahlt miete Rückstände ein zwei Monate Monatsmiete Kündigungsgrund aufgehoben wirksam unwirksam ordentlich außerordentlich fristgerecht fristlose
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