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Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen.

Dies gilt auch dann, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 65/18, 25.09.2018
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen um 70 km/h (200 km/h statt 130 km/h) vermag auch im Falle eines unzulässigen Spurwechsels eine Anrechnung der Betriebsgefahr im Umfang von 30% zu rechtfertigen.
OLG Düsseldorf, AZ: I-1 U 44/17, 21.11.2017
Allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, reicht nicht aus, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit seinem Kaskoversicherer zu begründen.

Wird in einem solchen Fall eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt im späteren Verlauf erforderlich, führt die zu frühe Einschaltung des Rechtsanwalts nicht notwendig zu einem vollständigen Ausschluss des gemäß § 287 ZPO frei zu schätzenden Schadens wegen der Rechtsverfolgungskosten.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 90/17, 11.07.2017
Bei einer Kollision im Kreisverkehr liegen Indizien vor, welche den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, wenn die Unfallbeteiligten langsamer als normal fuhren, die Kollision für den Schädiger ohne weiteres zu vermeiden gewesen wäre, der Geschädigte eine normale Betriebsbremsung zur Vermeidung der Kollision unterlassen hat und der Schädiger in einem für die ordnungsgemäße Einfahrt in einen Kreisverkehr völlig untauglichen Winkel zur Gefahr hin lenkte.
OLG München, AZ: 10 U 4341/16, 07.07.2017
Verursacht ein älteres Fahrzeug an einem hochwertigen Fahrzeug einen Unfall, stellt dies noch keinen Umstand dar, der auf einen fingierten Unfall schließen lässt.

Auch das freundliche Grüßen der Unfallgegner bei einer erneuten Gegenüberstellung der Fahrzeuge und das Streicheln des Hundes des Unfallverursachers lässt einen derartigen Rückschluss nicht zu.

Gegen einen fingierten Unfall spricht auch, wenn einer der Beteiligten seinen Hund im Pkw mitführte und der Unfall sich auf einer vielbefahrenen Straße ereignete.
LG Essen, AZ: 19 O 23/15, 04.04.2017
Dem Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG kann die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs nicht entgegengehalten werden, wenn ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, nicht feststeht.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 125/16, 07.03.2017
Ein Rechtsanwalt kann auch durch sog. "berufstypische Handlungen" Beihilfe zum versuchten Betrug leisten.
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 636/16, 26.01.2017
Der Reiseveranstalter trägt das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten, auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.

Die Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel begründet einen Reisemangel, auch wenn den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem Unfall trifft. Wird der Reisende hierdurch so schwer verletzt, dass er keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann, verliert der Reiseveranstalter regelmäßig den gesamten Anspruch auf den Reisepreis.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 117/15, 06.12.2016
Hätte es für den Fall, dass der Unfall nicht bewusst und gewollt herbeigeführt worden ist, eine Lenkbewegung nach rechts geben müssen, war aber die Gleichförmigkeit der Schadenscharakteristik nur dadurch herbeizuführen, dass nach der Kollision das Fahrzeug des Klägers nach links gelenkt wurde, spricht dies für die bewusste und gewollte Herbeiführung des Unfalls.
LG Hagen, AZ: 8 O 318/14, 11.11.2016
Ist der Betriebsinhaber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs und ist das Fahrzeug unter vertraglicher Übernahme der Halterpflichten auf einen angestellten Mitarbeiter zugelassen, der das Fahrzeug ausschließlich benutzt, so ist der Betriebsinhaber nicht Fahrzeughalter und daher zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall nicht aktivlegitimiert.
OLG München, AZ: 10 U 2602/16, 28.10.2016
Wenn derjenige, der den Auffahrunfall verursacht hat, die speziellen Vorsichtsmaßnahmen beim Wechseln auf die Überholspur nicht ausreichend beachtet hat, führt dies nicht zu einer Mithaftung des Unfallgegners aufgrund einer Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (hier: um höchstens 20%).
LG Rottweil, AZ: 1 S 57/16, 19.08.2016
Die Bemessung eines Schadensersatzanspruchs in Gestalt von Mietwagenkosten ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters.
LG Essen, AZ: 7 S 32/16, 29.06.2016
Dass sämtliche Beteiligten an einem Unfall die gleiche fehlerhafte Erinnerung an das eigentliche Kerngeschehen haben, welches auf einem denkbar einfachen Sachverhalt, nämlich der Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs durch einen Anstoß beruht, erscheint so unwahrscheinlich, dass damit der Beweis für den von der Klägerin behaupteten Unfall nicht geführt werden kann.
OLG Hamm, AZ: 6 U 201/15, 23.05.2016
Die Bemessung eines Schadensersatzanspruchs in Gestalt von Mietwagenkosten ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Die Art der Schätzungsgrundlage gibt § 287 ZPO nicht vor. ?
OLG Hamm, AZ: 9 U 142/15, 18.03.2016
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung des Normaltarifs für den örtlich relevanten Markt.
AG Essen, AZ: 20 C 322/15, 26.02.2016
Dem Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG kann die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs nicht entgegengehalten werden, wenn ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, nicht feststeht.
LG Stuttgart, AZ: 13 S 46/15, 24.02.2016
Ein Pkw-Fahrer, der sich mit 30-35 km/h einem Fußgängerüberweg nähert, haftet zu 50 % für den Schaden, den ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß beim Überfahren des Zebrastreifens erleidet. Der Rasfahrer muss sich ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen, da ein Fußgängerüberweg nur einen Fußgänger und nicht auch einen Radfahrer schützt, welcher sich insoweit ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat.
AG Essen-Borbeck, AZ: 5 C 51/14, 11.09.2015
Wer mit einem vorgeschädigten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obliegt es, wenn es zu einer weiteren Kollision mit dem vorgeschädigten Wagen kommt, das Ausmaß des neuen Schadens darzulegen und zu beweisen.
LG Essen, AZ: 11 O 81/14, 09.09.2015
Es ist von einem manipulierten Verkehrsunfall auszugehen, wenn es sich bei dem Fahrzeug des Schädigers um ein älteres Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 1.000,00 € handelt und kein relevanter Eigenschaden an dem Fahrzeug durch den Vorfall entstanden ist, während das Fahrzeug des Geschädigten hochwertig und in erheblichem Maße beschädigt worden ist, wobei diverse Vorschäden am Fahrzeug vorhanden sind.
LG Bochum, AZ: I-2 O 528/12, 13.05.2015
Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 267/14, 28.04.2015
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