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Eine Abmahnung, die einem Arbeitnehmer in Aussicht stellt, für jeden beliebigen Fall einer auch nur geringfügigen und gänzlichen anders gelagerten Pflichtwidrigkeit mit einer gegebenenfalls fristlosen Kündigung rechnen zu müssen, entspricht nicht der für die Rechtswirksamkeit einer Abmahnung erforderlichen korrekten Erfüllung der Warn- bzw. Abkündigungsfunktion.
ArbG Bochum, AZ: 4 Ca 930/17, 19.10.2017
Formalbeleidigungen sind grundsätzlich geeignet dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar zu machen; sie können nicht als Folge einer "Sprachverschiebung" angesehen werden.
LG München I, AZ: 14 S 288/17, 27.09.2017
Ein Arbeitnehmer, der sich während der Arbeitszeit ein Fußballspiel angesehen hat, verletzt seine Pflichten, sodass der Arbeitgeber zu einer Abmahnung berechtigt ist.
ArbG Köln, AZ: 20 Ca 7940/16, 28.08.2017
Das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen im Hausflur stellt eine Behinderung der übrigen Mieter dar, da hierdurch das Betreten und Verlassen des Hauses erschwert wird.
Dieser Umstand kann eine Kündigung gem. § 573 BGB begründen, wenn durch das Abstellen eine erhebliche Behinderung der übrigen Mieter eingetreten ist und der Mieter trotz Abmahnung das Abstellen nicht unterlässt.
AG Duisburg, AZ: 6 C 2566/16, 20.07.2017
Die Nichtvorlage bzw. Nicht-Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse verletzt eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sodass sie mit einer Abmahnung sanktioniert werden kann.
ArbG Erfurt, AZ: 6 Ca 376/17, 29.06.2017
Die einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung kommt in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und wird insbesondere als zulässig erachtet bei einer einstweiligen Verfügung, die die Rechtslage einstweilen umgestaltet.?
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 24.05.2017, 24.05.2017
Ein Hundetrainervertrag darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und einer vorherigen Abmahnung gekündigt werden. Bloße Spannungen zwischen den Vertragspartnern genügen hierfür noch nicht.
Wird der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr ohne Kündigungsmöglichkeit geschlossen, ist diese Regelung wegen Verstosses gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.
LG Essen, AZ: 19 O 158/16, 03.03.2017
Einem Mieter, der 13 unberechtigte Strafanzeigen gegen den Vermieter erstattet, kann fristlos gekündigt werden.
Eine vorherige Abmahnung schließt eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen derselben Vertragsverletzung aus.
Eine ordentliche Kündigung kann auch ohne vorherige Abmahnugn wirksam sein.
LG Dresden, AZ: 4 S 304/16, 21.12.2016
Unpünktliche Mietzinszahlungen des Mieters rechtfertigen dessen außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei ansonsten beanstandungsfreiem Verlauf eines langjährigen Mietverhältnisses auch nach fruchtlosem Ausspruch einer Abmahnung zumindest dann nicht, wenn die Zahlungen mit lediglich geringer zeitlicher Verzögerung nach Fälligkeit beim Vermieter eingehen und das störende Zahlungsverhalten des Mieters insgesamt nur wenige Monate währt.
LG Berlin I, AZ: 67 S 329/16, 29.11.2016
Unpünktliche Mietzinszahlungen des Mieters rechtfertigen dessen außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei ansonsten beanstandungsfreiem Verlauf eines langjährigen Mietverhältnisses auch nach fruchtlosem Ausspruch einer Abmahnung zumindest dann nicht, wenn die Zahlungen mit lediglich geringer zeitlicher Verzögerung nach Fälligkeit beim Vermieter eingehen und das störende Zahlungsverhalten des Mieters insgesamt nur wenige Monate währt.
LG Berlin I, AZ: 9 C 148/16, 29.11.2016
Eine eidesstattliche Versicherung zur eigenen Aktivlegitimation im Wettbewerbsrecht stellt kein geeignetes Beweismittel im Hauptsacheverfahren dar.
Dass ein Wettbewerber dem Landgericht aus anderen Verfahren gerichtsbekannt ist, genügt zum Nachweis der Aktiblegitimation nicht aus, da frühere Verfahren mit anderen Verfahrensbeteiligten keine Rechtskraft zwischen den Parteien begründen können.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 62/16, 24.11.2016
Verkauft ein gewerblicher Händler einmalig ein seinem Sortiment nicht entsprechendes Produkt als Privatverkäufer, kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowohl an einer nicht gegebenen Absatzbehinderung als auch an der fehlenden Wiederholungsgefahr scheitern.
Der Abgemahnte kann der unberechtigten Abmahnung durch eine negative Feststellungsklage begegnen.
LG Essen, AZ: 41 O 41/16, 24.08.2016
Ein in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenes generelles Katzen- und Hundehaltungsverbot ist Mietern gegenüber unwirksam. Eine derartige Verabredung gilt nur im Innenverhältnis zwischen den jeweiligen Wohnungseigentümern.
AG Hannover, AZ: 541 C 3858/15, 28.04.2016
Das OLG Hamm hat die Entscheidung des LG Essen (43 O 148/14) bestätigt: Das Urteil ist nach Berufungsrücknahme und Abgabe der Abschlusserklärung rechtskräftig.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 80/15, 29.09.2015
Hat ein Mitbewerber einen vermeintlichen Konkurrenten abgemahnt, kann er sich im Falle einer Gegenabmahnung nicht auf die fehlende Aktivlegitimation berufen, nur weil dieser im geringen Umfang Waren vertreibt.
Allein der Umstand, dass eine Abmahnung als Reaktion auf eine vorherige Abmahnung eines Mitbewerbers als Retourkutsche erfolgt, begründet keine Rechtsnissbräuchlichkeit.
LG Bochum, AZ: I-13 O 85/15, 09.09.2015
Erfolgt eine außerordentliche Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen und liegen die Ausnahmetatbestände gem. § 543 Abs. 3 S. 2 BGB nicht vor, sind sowohl die Setzung einer Abhilfefrist als auch die Abmahnung sowie deren Erfolglosigkeit Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung.?
LG Bonn, AZ: 6 S 38/15, 20.08.2015
Ein handschriftlicher Zusatz in den AGB macht deutlich, dass ein Rechtsanwalt in einer bestehenden Geschäftsbeziehung keine telefonische Werbung wünscht, die nicht mit dem von der Beklagten vermarkteten Produkt in einem Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für vermarktete Produkte einer Firma, die einem anderen Marktsektor zuzuordnen sind.
Zu einer prozesserheblichen Verletzung des § 8 IV UWG im Verhältnis der Parteien kommt man nur dann, wenn sich feststellen ließe, dass es nicht nur dem Rechtsanwalt, sondern auch dem Abmahnenden um die Erzielung von Gebühren gegangen ist.
LG Essen, AZ: 4 O 360/14, 25.06.2015
Ein Rechtsanwalt handelt nicht schon rechtsmissbräuchlich, wenn er seinen Mandanten über einen ihm bekannt gewordenen Wettbewerbsverstoß informiert und daraufhin mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen mandatiert wird.
Eine mutmaßliche Einwilligung in den Telefonanruf muss schon vor dem Telefonat vorliegen. Dabei muss sich die Einwilligung insbesondere auf den Umstand erstrecken, dass der Angerufene die Werbung gerade per Telefon wünscht.
LG Essen, AZ: 42 O 35/15, 10.06.2015
Eine Zeitung, die Rechtsanwälten gegen Schaltung von mehreren kostenpflichtigen Werbeanzeigen einen kostenlos abgedruckten, redaktionell gestalteten Text zur Vorstellung der Kanzlei nach Vorgaben des Anwaltes verspricht, verstößt gegen § 4 Nr. 3 UWG und kann auch von einem mit seinen Kollegen konkurrierenden Rechtsanwalt auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn nicht erkennbar ist, dass das Presseunternehmen eindeutig von seiner Werbemaßnahme Abstand genommen hat.
LG Essen, AZ: 43 O 148/14, 19.03.2015
Tituliert der Mieter den Objektbetreuer des Vermieters ohne Grund als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau" kann dies eine ordentliche Kündigung gem. § 573 BGB rechtfertigen.
Die ordentliche Kündigung kennt, anders als die fristlose Kündigung, grundsätzlich kein Abmahnungserfordernis; § 314 II BGB.
LG München I, AZ: 14 S 24161/14, 13.01.2015