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Urteile zu Kategorie: gewerbliches Mietrecht / Gewerbemietrecht

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Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu der Unterschrift eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, dann nicht als allein unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus, wenn die Urkunde aufgrund ihres sonstigen Erscheinungsbilds nicht den Eindruck der Vollständigkeit erweckt.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 51/19, 26.02.2020
Den Mieter trifft die Pflicht, vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrags den Vermieter über solche Umstände in Kenntnis zu setzen, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und bei denen offensichtlich ist, dass diese für den Vermieter und dessen Abschluss des Mietvertrags von erheblicher Bedeutung sind.

Der Verkauf von Kleidung einer Marke, die allgemein in der Öffentlichkeit mit der rechtsradikalen Szene in Verbindung gesetzt wird, stellt einen wesentlichen Umstand dar, der noch vor Abschluss eines Mietvertrags gegenüber der Vermieterin der Räumlichkeiten, in welchen die Kleidungsstücke verkauft werden sollen, offenbart werden muss. Insoweit trifft den Mieter eine Offenbarungspflicht. Aufgrund der Wahrnehmung der hinter den zu verkaufenden Kleidungsstücken stehenden Marke in der Öffentlichkeit musste der Mieter davon ausgehen, dass die Vermieterin bei Kenntnis der Absichten des Mieters von einem Vertragsschluss abgesehen hätte.

Setzt der Mieter die Vermieterin nicht über solche relevanten Umstände in Kenntnis, kann hierin eine arglistige Täuschung gesehen werden, die die Vermieterin zur Lösung vom Vertrag durch Anfechtung berechtigt.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 192/08, 11.08.2010
Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle können im Hinblick auf den mietvertraglichen vereinbarten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf Abwehr- oder Entschädigungsansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt.
KG Berlin, AZ: 8 U 1006/20, 17.09.2020
Die coronabedingte Schließungsanordnung eines Geschäfts begründet weder einen Sachmangel der Mietsache noch eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung des Vermieters.?
OLG Karlsruhe, AZ: 7 U 109/20, 24.02.2021
Ein besonderer Verfügungsgrund ist bei einem Anspruch wegen Besitzentziehung nach § 861 BGB zur Begründung einer einstweiligen Verfügung nicht erforderlich.

Die Besitzentziehung ohne Willen des Besitzers ist grundsätzlich widerrechtlich, unabhängig davon, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz hat. Die Widerrechtlichkeit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Störer einen Anspruch auf Herausgabe oder Gestattung der beeinträchtigenden Handlung hat.
LG Essen, AZ: 5 0 120/21, 16.08.2021
Ob nachteilige Umstände im Umfeld des Mietobjekts einen Mangel der Mietsache begründen können richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den vertraglichen Vereinbarungen, den Kenntnissen der Vertragsparteien, der Art und Intensität der Beeinträchtigungen sowie deren Üblichkeit im Hinblick auf die Lage des Mietobjekts.

Dabei ist eine Risikoverteilung zwischen dem vom Mieter selbst zu tragenden allgemeinen Lebensrisiko und dem speziellen Risiko des Einstehenmüssens für Umfeldmängel, soweit es den Vermieter trifft, vorzunehmen.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 174/14, 11.02.2015
Weist bei der Miete von Geschäftsräumen die Mietfläche eine Größe auf, die um weniger als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche zurückbleibt, ist eine Mietminderung zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Mieter hat in diesem Fall jedoch konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass durch die Flächenabweichung der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt wird.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 40/19, 25.11.2020
Im Urkundenprozess können gegen die Mietforderungen des Vermieters keine aus der Coronapandemie resultierenden Einwendungen vorgebracht werden, wenn diese nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses zu beweisen sind.
LG Offenburg, AZ: 5 O 32/21 KfH, 16.02.2022
Die pandemiebedingte Schließung eines Ladenlokals infolge der Corona-Pandemie betrifft nicht allein das Verwendungsrisiko des Mieters und kann ihm daher auch nicht allein aufgebürdet werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Mieter stets eine Anpassung der Miete für den Zeitraum der Schließung verlangen kann.
OLG Schleswig, AZ: 12 U 116/21, 22.06.2022
Der Pächter/Mieter, der als Kaution/Sicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat, genügt dieser Verpflichtung durch Abschluss einer Kautionsversicherung dann nicht, wenn die danach vereinbarte Bürgschaft hinter den im Vertrag verabredeten Anforderungen an die Bürgschaft zurückbleibt und zudem von laufenden (hier: jährlichen) Zahlungen der Versicherungsprämie des Mieters/Pächters abhängig ist.
OLG Hamm, AZ: 30 U 15/22, 27.05.2022
Ein befristeter Gewerberaummietvertrag ist gemäß § 550 Satz 1 BGB ordentlich kündbar, wenn aus einem Nachtrag zum Mietvertrag die Vertretung eines Mitmieters nicht eindeutig hervorgeht.
KG Berlin, AZ: 8 U 205/19, 13.01.2022
Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 112/19, 21.06.2022
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