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Wohnungseigentümer kann Anspruch gegen die Gemeinschaft auf Anbringung von Rauchwarnmeldern haben; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 1. HS, 21 Abs. 4 WEG; 15 Abs. 7 LBO-BW
LG Karlsruhe, AZ: 1 S 109/14, 30.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rauchmelder Feuer Wohnungsbrand Beschluss Eigentümergemeinschaft Sondereigentum gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottreop Wartung Rauchwarnmelder Feuermelder Rauchmelder Feuermelder Sondereigentum Eigentumswohung Beschlusskompetenz Nichtigkeit Anfechtung Sicherheit Schutz gemeinschaftliches Eigentum ordnungsgemäße Verwaltung
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