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Berufung aufgrund falscher Rechtsmittelbelehrung beim unzuständigen Gericht eingelegt. Was ist zu tun?
LG Essen, AZ: 15 S 64/19, 06.05.2019
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Wird die Berufung aufgrund einer falschen Rechtsmittelbelehrung beim unzuständigen Gericht eingereicht, ist dem Berufungskläger auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung darf jedoch nicht beim unzuständigen Gericht verbunden mit einem Verweisungsantrag eingereicht werden, da eine Verweisung nicht möglich ist.

Es muss vielmehr separat Berufung beim zuständigen Gericht verbunden mit einem Wiedereinsetzungsantrag eingereicht werden.

Hat das Amtsgericht eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt, sind die Gerichtskosten gem. § 16 KostO niederzuschlagen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Berufung