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Angemessene Ausbildungsvergütung - Mediengestalter
ArbG Herne, AZ: 2 Ca 2548/18, 19.03.2019
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Eine die tarifliche Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unterschreitende Ausbildungsvergütung ist regelmäßig nicht mehr angemessen.

Fehlt eine tarifliche Regelung, kann zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung auf Empfehlungen von Kammern und Innungen zurückgegriffen werden.

Ein vom Ausbilder mit Ausnahme der Pauschalversteuerung bezahltes Firmenticket ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung grundsätzlich zu berücksichtigen.

Eine Ausbildungsvergütung soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang entlohnen.
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