Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Unterschreitung der Grenze der angemessenen Ausbildungsvergütung in besonderen Fällen
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 377/16, 16.05.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die richterliche Überprüfung erstreckt sich nur darauf, ob die vereinbarte Vergütung die Mindesthöhe erreicht, die als noch angemessen anzusehen ist, wobei die Verkehrsanschauung maßgeblich ist.

Für die Berechtigung, die tarifliche Ausbildungsvergütung erheblich zu unterschreiten, genügt die Gemeinnützigkeit des Ausbildungsträgers nicht, sondern es ist der mit der Ausbildung verfolgte Zweck entscheidend.

Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um mehr als 20 vH kann gerechtfertigt sein, wenn der Ausbildende den Zweck verfolgt, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und auch Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung zu vermitteln, die sie ohne Förderung nicht erlangen könnten.

Eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem Tarifvertrag ausrichtet, gilt deswegen stets als angemessen, weil das Ergebnis von Tarifverhandlungen die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt.

Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht angemessen iSv. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 vH unterschreitet

Wird die Ausbildung beispielsweise teilweise oder vollständig durch öffentliche Gelder oder Spenden zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze finanziert, kann eine Ausbildungsvergütung auch bei deutlichem Unterschreiten der Grenze noch angemessen sein.

Allein der Umstand, dass die Mitglieder eines als Verein organisierten Bildungsträgers zu 100 vH Zuschüsse leisten, um (zusätzliche) Ausbildungsplätze zu schaffen, rechtfertigt es nicht, bei der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung von einer Orientierung an den einschlägigen tariflichen Sätzen abzusehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Überprüfung Vergütung Mindesthöhe Verkehrsanschauung Ausbildungsvergütung Gemeinnützigkeit Ausbildungsträger Ausbildung Tarifniveau Jugendarbeitslosigkeit Förderung Tarifvertrag Spenden Ausbildungsplätze Ausbildungsplatz Bildungsträger Ausbildungseinrichtung Metall- und Elektroindustrie Berufsausbildungsverträge IG Metall Berufsausbildungsvertrag Industriemechaniker Einzelfall Darlegungslast Rechtsauffassung Beweislast Beweislastumkehr