Detailansicht Urteil
"vorsorgliche" Kündigung zulässig / Kündigungsschutz eines schwerbehindert gleichgestellten Menschen
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 647/13, 10.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 396/12, 20.06.2013
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 379/12, 20.06.2013
-
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 482/12, 20.06.2013
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 514/04, 24.11.2005
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 659/03, 16.09.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: hilfsweise vorsorglich erklärte Kündigung Bedingung befristet bedingt Kündiung Kündigungsschreiben Frist körperlich behindert grad der Behinderung sonderkündigungsschutz ordentliche außerordentliche fristlose
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Wohnungseigentümer Miete Sondereigentum Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Arzthaftung Kurioses Abschleppen Tierhaltung Abmahnung Beschluss Treppenlift Anfechtungsklage Kündigung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Nachbarrecht Mietminderung Gemeinschaftseigentum Protokoll Einstimmigkeit Telefonwerbung Beirat Verwalter Schimmel Wurzeln Garage Makler Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!