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Auch zivilrechtlich unwirksames Rechtsverhältnis kann Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 StGB begründen
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 395/19, 04.03.2020
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Auch ein zivilrechtlich unwirksames Rechtsverhältnis zur Betreuung fremder Vermögensinteressen begründet eine dahingehende Pflicht, wenn ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis über fremdes Vermögen entstanden ist.

Im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe hat das Unmittelbarkeitskriterium keine derart hohe Bedeutung, dass Pflichtwidrigkeit und Nachteil in einem engen zeitlichen Verhältnis zueinander stehen müssen.
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Keywords: Untreue Freiheitsstrafe Verurteilung Verfahrensverzögerung Unmittelbarkeitskriterium Vermögensinteressen Betreuung Pflicht Komplementärin Gesellschaftsvertrag Kapitaleinlage Treuhandkommanditistin Kapitalanteile Fondsgesellschaften Gesamthandsvermögen Liquidator