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Zur Bonitätsprüfung des Verwalters bei der Erstbestellung - Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO erforderlich für Verwalterbestellung
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 6820/19, 20.05.2020
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Keywords: Bonität Verwalterwahl Neuwahl Erstbestellung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung behördliche Behördenerlaubnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop
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