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Anspruch des Leasinggebers auf Zeit- oder Restvertragswert bei Kündigung wegen Verlusts des Kfz verstößt nicht gegen AGB-Recht
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 217/05, 27.09.2006
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Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers, wonach dieser im Falle der Kündigung des Leasingvertrages wegen Verlusts des Leasingfahrzeugs Anspruch auf dessen Zeitwert oder den Restvertragswert in Höhe seines nicht amortisierten Gesamtaufwandes hat, wobei der höhere Wert maßgebend ist, benachteiligt den zur Versicherung des Fahrzeugs verpflichteten Leasingnehmer nicht unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB.
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