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Schadensersatzanspruch eines Leasingnehmers gegen den Leasinggeber wegen der Überlassung eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgaseinrichtung
LG Bamberg, AZ: 3 S 44/20, 02.10.2020
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Der Leasingnehmer, dessen geleastes Fahrzeug vom sog. Abgasdieselskandal betroffen ist, hat gegen seinen Leasinggeber, der nicht Fahrzeughersteller ist, keinen Schadensersatzanspruch wegen zu viel gezahlter Leasingraten.

Der Leasinggeber muss sich ein etwaiges vorsätzliches sittenwidriges Verhalten des Fahrzeugherstellers nicht zurechnen lassen.
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