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Bemessung des mangelbedingten Minderwertausgleichs beim Fahrzeugleasing
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 265/12, 24.04.2013
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Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung sind für die Bemessung des mängel- oder beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs weder der vom Leasinggeber vorab intern kalkulierte Restwert noch der nach Vertragsablauf erzielte Verwertungserlös von Bedeutung.
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