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Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Fahrzeugleasingvertrag
LG Darmstadt, AZ: 13 O 328/19, 10.03.2020
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Eineinhalb Jahre nach Erbringung der Schlussrate, nach Veräußerung des Fahrzeuges und nach Freigabe der Sicherheit liegt in dem weiteren Zeitmoment nach Vertragsabwicklung zugleich auch ein Umstandsmoment, wobei jeder infolge darauf vertraut, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr widerrufen werden kann.
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