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WEG-Verwalter muss auch in der Corona-Pandemie eine Eigentümerversammlung einberufen; §§ 24 Abs. 3 WEG a.F.; 6 Abs. 1 COVMG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 97/20, 16.02.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltungsbeirat einberufung Frank Dohrmann Rechtsanwalt bottrop COVID19 Corona Sars Eigentümerversammlung Weigerung Verwalterwahl
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