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Besteht Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Kraftfahrzeugkennzeichens?
VG Gelsenkirchen, AZ: 14 K 1666/17, 19.07.2017
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Abgesehen von der in § 14 Abs. 1 Satz 3 FZV vorgesehenen Möglichkeit, weder die Zuteilung von "Wunschkennzeichen" noch die Möglichkeit einer (allgemeinen) Kennzeichenreservierung oder die "Mitnahme" eines Kennzeichens von einem abgemeldeten auf ein neu angemeldetes Fahrzeug normativ geregelt.?

Regelmäßig besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kraftfahrzeugkennzeichens.?

Dies schließt es jedoch nicht aus, eine allgemeine Kennzeichen(vor)reservierung in rechtmäßiger Weise zu praktizieren, denn die Zulassungsbehörde kann die Ermessensausübung bei der Zuteilung der Kennzeichen durch ihre Verwaltungspraxis oder interne Anweisungen regeln.?

Die Zulassungsbehörde kann durch Verwaltungsvorschriften die Zuteilung besonders begehrter Kennzeichen einschränken und von besonderen Voraussetzungen abhängig machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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