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Eigentümer durfte wegen der Corona-Pandemie nicht an WEG-Versammlung teilnehmen - alle Beschlüsse sind nichtig
AG Hannover, AZ: 407 C 3835/21, 22.10.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung
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Die Entscheidung des AG Hannover dürfte dagegen mit der geänderte Gesetzlage bzgl. der abgewiesenen Klage nicht vertretbar sein. Das Amtsgericht hat insoweit die seit dem 01.12.2020 geltende Rechtslage verkannt. Ein Problem, das derzeit bei nahezu allen Amtsgerichten zu unnötigen Berufungen führt.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, die Gesamtjahresabrechnung durch einen Vermögensbericht zu ersetzen. Damit unterliegt die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer und somit auch nicht mehr der Anfechtung.
Ist die Vermögensaufstellung fehlerhaft, muss die Gemeinschaft auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Vermögensaufstellung in Anspruch genommen werden. Dies war vorliegend auf Klägerseite auch erfolgt, vom Amtsgericht aber nicht erkannt worden.