Detailansicht Urteil
Erhebung von Bewohnerparkgebühren zulässig?
VGH Mannheim, AZ: 2 S 808/22, 13.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Kassel, AZ: 386 OWi 328/13, 13.11.2013
-
OVG Münster, AZ: 5 A 1687/12, 10.07.2013
-
VG Oldenburg, AZ: 7 A 35/09, 27.02.2009
-
OVG Hamburg, AZ: 3 Bf 215/98, 28.03.2000
-
OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 34/98, 21.07.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gebühren Parklatz Staffelung Kosten Bewohner Anwohner Gebühr Monat Klimaschutz Ziel Straßenverkehr Privileg Sozial bedürftig angewiesen Geld nicht genug Parkfläche wohnen Wohnung Haus Bewohnerparkausweis Satzung Verordnung rechtmäßig
Ähnliche Urteile
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
- Fristbeginn der Genehmigungsfiktion des § 6a Abs.1 GewO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Verkehrsunfall Mietminderung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Abmahnung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Miete Verwaltungsbeirat Tierhaltung Makler Teilungserklärung Treppenlift Abschleppen Arzthaftung Veränderung Wurzeln Kurioses Telefonwerbung Sondereigentum Garage Kündigung Beschluss Protokoll Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Schimmel Beirat Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!